Kontrollierte Wohnraumlüftung &
Energieeffiziente
Lüftungssysteme

- Erhalt der Gebäudesubstanz
- Frische und saubere Luft
- Allergieschutz
- Kosteneinsparung
Energieeffizient durch
Wärmerückgewinnung
und mechanischer Be- und
Entlüftung

- Wärmerückgewinnung
- Schimmelbildung vorbeugen
- Energiepass
- Gesundes Wohlfühlklima
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Warum Wohnraumlüftung???
Der Wohnungsmarkt in Deutschland befindet sich im Umbruch. Neben demographischen und gesellschaftlichen Veränderungen spielt vor allem der Klimaschutz mit immer stärkeren Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäudehüllen eine zentrale Rolle.
Die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Energiekosten verstärken,
gemeinsam mit der seit 2002 in Deutschland gültigen Energieeinsparverordnung (ENEV), den Trend zum bewussteren, sparsameren Umgang mit Heiz- und Wärmeenergie in privat und beruflich
genutzten Gebäuden. Die "Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" der EU definiert einen baulichen Mindeststandard. Darin wird erstmals das Haus energetisch als Ganzes betrachtet. Nicht mehr nur der Heizwärmbedarf eines Hauses fliest in die Berechnung ein (wie in der früheren Wärmeschutzverordnung), sondern auch die Energie, die für Raumlüftung und Trinkwassererwärmung benötigt wird. Aus der Gesamtzahl dieser Parameter wird er Primärenergiebedarf eines Hauses ermittelt. Im Kern wird die Energieeffizienz am Primärenergiebedarf des Gebäudes und der wärmedämmenden Eigenschaft der Gebäudehülle bemessen. Früher galten allein die Wärmedämm
- Maßnahmen der Außenhülle des Hauses als maßgeblich, wenn es um die Einhaltung der vorgeschriebenen Werte ging. Heute spielen auch die technischen Anlagen für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung eine große Rolle. Der Gesetzgeber hat inzwischen strenge Grenzen für den Energieverbrauch bei Neubauten gesetzt.
Allein mit baulichen Maßnahmen im Bereich der Wärmedämmung sind diese Werte kaum einzuhalten, darum setzt sich das Prinzip der mechanischen Wohnraumlüftung zunehmend durch. Einerseits besteht der Bedarf nach angenehmer Wärme in der Wohnung, andererseits ist auch Frischluft für das menschliche Wohlbefinden unverzichtbar. Die Frischluftzufuhr durch das Öffnen der Fenster ist energetisch jedoch wenig sinnvoll. Bis zu 50 % der Energie gehen dabei verloren, ferner ist eine ausreichende Belüftung durch das öffnen von Fenstern meist nicht umsetzbar. Vier bis sechs Mal am Tag müsste quergelüftet werden, um einen energiesparenden und hygienischen Mindestluftwechsel zu erreichen. Das schafft kaum jemand. Haus- und Wohnungseigentümer müssen ihre Mieter auf diese Vorgabe hinweisen. Treten Schäden durch mangelhafte Fensterlüftung auf, ist der Bauherr im Allgemeinen dennoch in der Nachweispflicht. Er sollte sich mit den Mietern daher von Anfang an auf geeignete Lüftungsmaßnahmen verständigen.
Bei Eigennutzung besteht zudem die Gefahr, dass
Versicherungsdienstleister die Leistungen im Falle eines
Schadens ablehnen, da durch mangelnde Be- und Entlüftung
ein Selbstverschulden vorliegt. Damit ist insbesondere
dann zu rechnen, wenn auf die Notwendigkeit einer
Wohnraumlüftungsanlage hingewiesen wurde, diese jedoch wie
so Oft aus Kostengründen abgelehnt oder aus reinem
Desinteresse Seitens der Planer und Architekten abgelehnt
wurde. Die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung trägt beiden Bedürfnissen Rechnung. Die zugeführte, bereits vorgewärmte Außenluft erreicht im Raum schneller wieder die gewünschte Temperatur, ohne dass Zuglufteffekte auftreten. Dadurch ergibt sich ein hohes Kostenersparnispotenzial durch eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs.
Zum Einsparungseffekt durch Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung muss zunächst erwähnt werden, dass Betriebskosten für die elektrischen Einrichtungen wie Zu- und Abluftventilatoren anfallen. Durch den Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung im Gegensatz zur unkontrollierten Lüftung ergibt sich ein Einspareffekt trotz der Stromkosten für die Ventilatoren. Die Kosten für die Ventilatoren werden kompensiert durch die Wärmerückgewinnung. Die Wärmeschutzverordnung fordert für Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung ein Verhältnis von zugeführter elektrischer Energie zu rückgewonnener Wärmeenergie von 1 zu 5. Mit dieser gesetzlichen Mindestanforderung, die von vielen Geräten übertroffen wird, ist die Wirtschaftlichkeit dieses Systems gegenüber allen anderen Systemen schon gewährleistet. Der Abminderungsfaktor von mindestens 0,8 bis max. 0,52, abhängig von dem Wärme-bereitstellungsgrad und der Stromaufnahme der Geräte gem. DIBt Zulassung sorgt für einen weiteren Einspareffekt. Kein anderes System wird mit so guten Abminderungsfaktoren beaufschlagt. Abluftsysteme ohne Wärmerückgewinnung werden lediglich mit 0,95 bewertet.
Dies berechnen wir anhand eines Beispieles:
- Wir nehmen ein Einfamilienhaus mit 178 m² Wohnfläche. Wir gehen von einer mittlere Geschosshöhe von 2,5 m aus. Die Ablufttemperatur (Raumtemperatur) beträgt 21 °C gegen eine Außentemperatur 3,1 °C. Die Beispielanlagenlage nehmen wir während der Heizperiode vom 01.10. bis 30.04 in Betrieb.
Die Anlage wurde mit 0,5-fachem Luftwechsel und einem Luftvolumenstrom von 223 m³/h ausgelegt. Die Luft wird so innerhalb von 2 Stunden einmal komplett ausgetauscht.
Wir verwenden ein energetisch optimiertes Lüftungsgerät mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von 90 W und einem Wärmebreitstellungsgrad von 80%!
Energiedifferenz (gefordertes Verhältnis 1 zu 5): 1 zu 12,1 mit 90 W werden 1086 W Wärme im Mittel über die Heizperiode zurückgewonnen
Die Rückgewonnene Wärmeleistung des Lüftungsgerätes beträgt also: 1086 W
Über die gesamte Betriebszeit, 01.10. bis 30.04., betrachtet ergibt sich eine zurückgewonnene Wärme von 5473 kWh.
Eingesparte Brennstoffkosten, Gas 0,04 €/kWh |
218,92 € |
Stromkosten für die Ventilatoren, 0,11 €/kWh |
- 49,89 € |
Kosteneinsparung durch die Wärmerückgewinnung |
169,03 € |
Im Vergleich zur unkontrollierten, passiven Fensterlüftung ergibt sich eine jährliche Einsparung von € 169,03 bei einem Luftwechsel von 0,5.
Ob sich bei der Fensterlüftung ein Luftwechsel von 0,5 einstellt ist von einigen Faktoren: Spaltbreite, Luftdruck außen, Querlüftung (Durchzug) usw. abhängig. Erhöht sich der Luftwechsel bei Fensterlüftung auf 0,8, dann erhöht sich die Kosteneinsparung durch kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung um 107 € auf 276,03 € innerhalb einer Heizperiode.
Einsparung durch baulichen Wärmeschutz!
Diese Einsparungen sind innerhalb des Wärmeschutznachweis des Gebäudes möglich. Der Gesetzgeber hat mit der Wärmeschutzverordnung 95 den Abminderungsfaktor für den Lüftungswärmebedarf eingeführt. Grundsätzlich darf bei DIBt zugelassenen Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung ein Abminderungsfaktor von 0,8 eingesetzt werden. Energetisch optimierte Geräte können, entsprechend den Prüfvorschriften des Deutschen Institutes für Bautechnik, einen maximalen Abminderungsfaktor von 0,52 erreichen. Eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Geräten erreicht diesen Wert und halbiert so fast den Lüftungswärmebedarf des Gebäudes. Neubauten entsprechend dem Stand der Technik weisen einen Lüftungswärmebedarf auf, der mindestens dem halben Gesamtwärmebedarf des Gebäudes entspricht.
Beim Beispielobjekt, kann die kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) laut Wärmeschutzverordnung 95 auf die Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile des Gebäudes angerechnet werden. Die anzusetzenden Werte wie: Jahresheizwärmebedarf, Volumen, ansetzbare Flächen: Bauteilfläche Außenwand 164 m² und Dach 113 m², A/V Verhältnis, interne und solare Gewinne, und k-Werte Fenster sind in beiden betrachteten Fällen gleich.
Die Unterschiede liegen in:
• Abminderungsfaktor • Lüftungswärmebedarf • Transmissionswärmebedarf • k-Wert Dach • k-Wert Außenwand |
ohne WRG 1 11.132 W 10.462 W 0,18 W/(m²/K) 0,197 W/(m²/K) |
mit WRG 0,52 5.788 W 15.806 W 0,27 W/(m²/K) 0,534 W/(m²/K) |
||
Die Unterschiede zeigen sich deutlich in den k-Werten für Dach und Wand. Die WRG kommt mit einem preiswertem Standardaufbau dieser Bauteile aus.
Um den preislichen Unterschied darzustellen wird auf die VDZ-Studie von Prof. Hauser, Berechnungen zur künftigen Energieeinsparverordnung, IBH 310/99, bezüglich der spezifischen Differenzkosten, zurückgegriffen. Für die Außenwand wird ein Aufbau gem. üblichem Wärmedämmverbundsystem mit entsprechender Dämmschichtdicke und für das Dach ein übliches Pfettendach mit Zwischensparrendämmung angesetzt.
| ohne WRG | mit WRG | spez. Diffkosten | ges. Diffkosten | |
| Dämmung Außenwandfläche |
18 cm | 6 cm | 21,00 € | 3.459,00 € |
| Dämmung Dachfläche
Gesammte Differenz |
18+8 cm | 12 cm | 20,45 € | 2.324,00 €
|
Die Differenzkosten von 5.783,00 € sind im vollem Umfang der Wärmerückgewinnung anzurechnen, denn diesen Investitionsbetrag kompensiert die kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung mit ihren energetischen Auswirkungen bei gleichem Jahres-Heizwärmebedarf für das Beispielobjekt.
Weitere Einsparung durch Förderprogramme:
Informationen über aktuelle Förderprogramme kann man im Internet unter der Adresse
www.bmwi.de erhalten. Die Informationen dort werden alle zwei Wochen aktualisiert.
Unabhängig von diesen Programmen empfiehlt es sich immer regionale und kommunale Förderprogramme und auch solche von den örtlichen Energieversorgern nachzufragen.
Beachten Sie auch Förderprogramme die in Verbindung mit anderen Energiemaßnahmen für die Kontrollierte Wohnungslüftung gelten.
Durch die aufgezeigte Mindestbetriebskosteneinsparung von € 169,03, bei den derzeitigen Energiekosten, ergibt sich bei Investitionskosten von ca. € 6.135,00 keine wirtschaftliche Amortisationszeit.
Die Wartungskosten, Filterwechsel ca. zweimal im Jahr, abhängig vom Standort des Gebäudes, fallen mit Kosten von rund € 51,00 an.
Durch die Einsparungen am baulichen Wärmeschutz des Gebäudes, für die ausgeführte betriebsfertige Beispielanlage in Höhe von € 5.783,00, ist die Anlage für die Kontrollierte Wohnungslüftung über die Investitionskosten des Gebäudes schon so gut wie bezahlt.
Durch die aktuellen Förderprogramme kann dieses Verhältnis nur noch besser werden.
Diese Betrachtung wurde beispielhaft für Massivbauten durchgeführt. Für optimale Wandkonstruktionen in Holzständerbauweise können sich niedrigere Investitionskosten beim Gebäude ergeben.
Diese Punkte, die einen Komfortgewinn im Vergleich zu einem Haus oder Wohnung ohne Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung darstellen, sind als eine höherwertige Gebäudeausstattung anzusehen, was sicherlich zu einer weiteren positiven Kaufentscheidung, für das Haus/die Wohnung die mit einem solchen System ausgerüstet ist, führt. Denn wie sinnvoll ist eine sehr gute Wärmedämmung und dichte Bauweise, wenn ein unangenehmes Raumklima durch unzureichende Lüftung entsteht und die damit verbundenen hygienischen Probleme für den Bewohner und das Gebäude eintreten. Die Sanierung einer durch Schimmelpilz befallenen Wohnung kann leicht einige tausend
EURO an Kosten verursachen und der Wiederbefall kann nur schwer durch Änderung des manuellen Lüftungsverhaltens vermieden werden.
Alles spricht also für eine Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung.
Menschen verbrauchen Sauerstoff und geben Kohlendioxid an die Luft ab. Pro Stunde können bis zu 75 Liter CO2 und bis zu 175 Gramm Wasserdampf entstehen. Verbrauchte Luft und Raumluftfeuchte werden nach außen abgeführt, um ein gesundes Raumklima zu gewährleisten. Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Durch den Einsatz einer Lüftungsanlage können die Beschwerden von Allergikern deutlich gemildert werden, weil Staub, Pollen und andere Schwebestoffe nicht ins Haus gelangen. Zudem erfolgt der Luftaustausch so effektiv, dass gesundheitsschädliche Schimmelpilze oder Stockflecken nicht entstehen können. Wichtig für das menschliche Wohlbefinden ist auch die Tatsache, dass Außengeräusche wie Straßen- oder Eisenbahnlärm nicht in die Wohnung dringen, weil bei der kontrollierten Wohnungsbelüftung keine durchgehenden Öffnungen in den Wänden auftreten. Die Fenster bleiben geschlossen. Gerüche und Dampf aus Küche und Bad werden trotzdem ständig kontrolliert abgeführt.
Der Feuchteschutz ist ein zentraler Punkt bei der Vermeidung von Schäden an Gebäuden.
Jede Person gibt pro Tag ca. 4 Liter Feuchtigkeit an die Raumluft ab. Zusätzlich kommen Feuchtebelastungen durch Küche, Hauswirtschafts- und Sanitärräume
hinzu. Wird diese Feuchtigkeit nicht wirkungsvoll nach außen abgeführt, schlägt sie sich innerhalb der Räume nieder. Die Folgen reichen von Schimmelbildung bis zu massiven Gebäudeschäden. Durch die kontrollierte Wohnraumlüftung wird die Abführung der überschüssigen Feuchtigkeit effizient gesteuert. Sie ist für moderne Niedrigenergiehäuser unverzichtbar und dient neben der Optimierung des Raumklimas auch dem dauerhaften Erhalt der Bausubstanz.
Neben Dämmmaßnahmen im Außen- und Innenbereich, gewinnt dabei die kontrollierte Wohnungslüftung eine immer größere Bedeutung. Bisher allerdings mit dem Nachteil eines hohen Raumbedarfes, der fast nur im Neubau zu realisieren war. In Altbauten konnten die notwendigen Installationsebenen, für die größtenteils runden Luftleitungen, nur mit erheblichem Aufwand und Einbußen in der Raumfl äche verwirklicht werden. Die, vor allem bei vollwärmegedämmten Gebäuden zwingend notwendige kontrollierte Raumbelüftung, wurde damit nur selten effizient eingebaut, mit allen Nachteilen, die eine schlechte Raumbelüftung mit sich bringt.
Vorteile der kontrollierten Wohnraumlüftung auf einen Blick:
- Erhalt und Schonung der Bausubstanz
- Energieeffiziente Wärmerückgewinnung und damit
Kostenersparnis
- Belastungen der Wohnraumluft mit Schadstoffen werden kontinuierlich abgeführt , z.B. verbrauchte Atemluft, Tabakrauch, Hausstaub
-
Ausdünstungen aus Baumaterialien, Einrichtungsgegenständen oder Reinigungsmitteln werden kontinuierlich abgeführt
-
Microorganismen, Schimmelpilze, Milben, Tierhaare, Feuchtigkeit werden kontinuierlich abgeführt
-
Belastungen aus der Außenluft werden herausgefiltert, z.B. Pollen, Autoabgase, Staub
-
Lärm bei stark verkehrsbelasteten Wohngebieten bleibt bei geschlossenen Fenstern draußen
-
Gerüche aus Küche, Bad und WC gelangen nicht in die Wohnräume
-
Offene Fenster bei Abwesenheit gehören der Vergangenheit an und vermindert das Einbruchsrisiko
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